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Leitfaden

Anhang III Nr. 1.7.4: Was die Betriebsanleitung nach der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 enthalten muss

Stand: 2026-09-22 · Grundlage: Verordnung (EU) 2023/1230

Die Verordnung (EU) 2023/1230 zählt Buchstabe für Buchstabe auf, was in die Betriebsanleitung gehört. Hier finden Sie die ganze Liste in einfachen Worten, mit den Punkten, die in Anleitungen am häufigsten fehlen.

Warum diese Liste zählt

Die Betriebsanleitung gehört zur Maschine. Fehlt eine geforderte Angabe, ist die Maschine nicht in Ordnung, auch wenn sie einwandfrei läuft. Bei einer Kontrolle liest die Behörde die Anleitung. Nach einem Unfall liest sie der Gutachter. Ab dem 20. Januar 2027 gilt die Verordnung (EU) 2023/1230; sie ersetzt die Richtlinie 2006/42/EG (Art. 51 Abs. 2 und Art. 54). Die Liste dessen, was in die Anleitung gehört, steht in Anhang III Nr. 1.7.4. Unten finden Sie sie vollständig.

Die Grundregeln (Anhang III Nr. 1.7.4 und 1.7.4.1)

Vor der Liste legt die Verordnung drei Grundsätze fest.

Eine einzige Ausnahme bei der Sprache: Wartungsanleitungen, die nur für vom Hersteller beauftragtes Fachpersonal bestimmt sind, dürfen in einer einzigen Amtssprache der Union abgefasst sein, die dieses Personal versteht (Anhang III Nr. 1.7.4 zweiter Absatz). Alles andere gehört in die Sprache des Benutzers.

Die vollständige Liste: die 24 Buchstaben der Nr. 1.7.4.2

Jede Anleitung muss, soweit zutreffend, die folgenden Angaben enthalten (Anhang III Nr. 1.7.4.2 Punkt 1 Buchst. a bis x). Wir geben sie der Reihe nach in einfachen Worten wieder.

  1. a) Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und, falls vorhanden, seines Bevollmächtigten.
  2. b) Die Bezeichnung der Maschine, wie sie auf dem Typenschild steht (ohne Seriennummer).
  3. c) Die EU-Konformitätserklärung oder die Internetadresse bzw. den maschinenlesbaren Code (zum Beispiel einen QR-Code), unter dem sie abrufbar ist (Art. 10 Abs. 8).
  4. d) Eine allgemeine Beschreibung der Maschine.
  5. e) Zeichnungen, Schaltpläne, Beschreibungen und Erläuterungen für Betrieb, Wartung und Reparatur der Maschine sowie für die Prüfung, ob sie richtig funktioniert.
  6. f) Die Beschreibung der Arbeitsplätze, die das Bedienpersonal einnehmen kann.
  7. g) Die Beschreibung der bestimmungsgemäßen Verwendung.
  8. h) Warnhinweise zu Verwendungen, die verboten sind und von denen die Erfahrung zeigt, dass sie vorkommen.
  9. i) Anleitungen für Montage, Aufstellung und Anschluss, mit Zeichnungen, Plänen, Befestigungsmitteln und Angabe des Gestells oder der Anlage, auf die die Maschine montiert wird.
  10. j) Hinweise zu Aufstellung und Montage, die Lärm oder Vibrationen verringern.
  11. k) Anleitungen für Inbetriebnahme und Betrieb und, falls nötig, für die Ausbildung des Bedienpersonals.
  12. l) Angaben zu den Restrisiken: die Gefahren, die trotz der Schutzmaßnahmen bleiben.
  13. m) Schutzmaßnahmen, die der Benutzer treffen muss, einschließlich der bereitzustellenden persönlichen Schutzausrüstung.
  14. n) Die wesentlichen Merkmale der Werkzeuge, die an der Maschine angebracht werden können.
  15. o) Die Bedingungen, unter denen die Maschine standsicher bleibt: bei Betrieb, Transport, Montage, Demontage, Prüfung und vorhersehbaren Störungen.
  16. p) Anleitungen für sicheren Transport, sichere Handhabung und Lagerung, mit der Masse der Maschine und der Teile, die regelmäßig getrennt transportiert werden.
  17. q) Was bei Unfall oder Störung zu tun ist und wie die Maschine sicher freigemacht wird, wenn sie blockieren kann.
  18. r) Die Beschreibung der Einstell- und Wartungsarbeiten, die der Benutzer ausführen soll, und die Maßnahmen der vorbeugenden Wartung.
  19. s) Anleitungen, damit Einstellung und Wartung sicher ausgeführt werden können, mit den Schutzmaßnahmen während dieser Arbeiten.
  20. t) Die Spezifikationen der zu verwendenden Ersatzteile, wenn sie die Gesundheit und Sicherheit des Bedienpersonals berühren.
  21. u) Die Lärmangaben: der Schalldruckpegel an den Arbeitsplätzen, wenn er 70 dB(A) übersteigt, sonst der Hinweis, dass er diesen Wert nicht übersteigt; der Spitzenwert, wenn er 63 Pa übersteigt; der Schallleistungspegel, wenn der Schalldruck 80 dB(A) übersteigt. Immer mit der Unsicherheit der Werte, den Betriebsbedingungen während der Messung und dem Messverfahren.
  22. v) Vorkehrungen, Einrichtungen und Mittel, um Personen sofort und schonend zu retten.
  23. w) Wenn die Maschine schädliche nichtionisierende Strahlung abgeben kann: Angaben zur Strahlung für Bediener und exponierte Personen, besonders für Träger implantierter medizinischer Geräte.
  24. x) Wenn die Maschine gefährliche Stoffe abgeben kann: die Merkmale der Erfassungs-, Filter- oder Ableitungseinrichtung, falls sie nicht mitgeliefert wird, sowie Angaben zu Durchsatz, Konzentration und Wirksamkeit.

Was am häufigsten fehlt

In den Anleitungen, die wir lesen, fehlen drei Punkte öfter als alle anderen.

Bei übersetzten Anleitungen kommen die Punkte dazu, die im Original stehen und in der Übersetzung nicht.

Was nicht reicht

Manches sieht nach einer Lösung aus, ist aber keine.

So nutzen Sie diese Liste

Nehmen Sie die Anleitung eines Modells und gehen Sie die 24 Buchstaben durch. Notieren Sie zu jedem: vorhanden, unvollständig, fehlt, nicht zutreffend. Trifft ein Punkt zu und fehlt, ist das eine formale Nichtkonformität der Anleitung. Die Arbeit dauert ein paar Stunden pro Anleitung; bei vier Sprachen das Vierfache. Unser automatisches System macht denselben Durchgang in wenigen Minuten und gibt Ihnen die Liste mit Seite und gefundenem Satz zurück. Wir prüfen die Anleitung, nicht die Maschine: das ist keine Zertifizierung, und der Hersteller bleibt verantwortlich.

Häufige Fragen

Gilt die Liste auch für Maschinen, die vor 2027 gebaut wurden?
Die Verordnung gilt für Maschinen, die ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden (Art. 54). Maschinen, die vorher in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter bereitgestellt werden (Art. 52). Für die Anleitungen der Maschinen, die Sie nach diesem Datum verkaufen, gilt die Liste.
Unterscheidet sich Nr. 1.7.4 stark von der Richtlinie 2006/42/EG?
Der Aufbau ist ähnlich: die Richtlinie hatte eine vergleichbare Liste in Anhang I Nr. 1.7.4.2. Einige Punkte ändern sich, etwa die per Internetadresse oder Code abrufbare EU-Konformitätserklärung (Buchstabe c), und der Rahmen drumherum: digitales Format, Sprachen, zehn Jahre online (Art. 10 Abs. 7).
Was, wenn ein Buchstabe auf meine Maschine nicht zutrifft?
Die Liste gilt «soweit zutreffend». Eine Maschine, die keine gefährlichen Stoffe abgibt, braucht Buchstabe x nicht. Schreiben Sie es trotzdem in die Anleitung, dann sucht niemand danach, der sie prüft.

Möchten Sie wissen, was in Ihrer Anleitung fehlt?

Laden Sie das PDF Ihrer Anleitung hoch: unser automatisches System sagt Ihnen in 10 Minuten, welche dieser Angaben fehlen, mit Seitenzahl.

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Dieser Leitfaden erklärt das Gesetz in einfachen Worten. Er ist keine Rechtsberatung: im Zweifel gilt der amtliche Text der Verordnung.

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