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Leitfaden

Unvollständige Maschinen: Montageanleitung und Einbauerklärung nach der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Stand: 2026-09-22 · Grundlage: Verordnung (EU) 2023/1230

Wer eine unvollständige Maschine baut, liefert keine Betriebsanleitung, sondern eine Montageanleitung und eine Einbauerklärung. Das sind andere Dokumente mit eigenen Regeln. Hier lesen Sie, was hineingehört und wer wofür verantwortlich ist.

Was eine unvollständige Maschine ist

Eine unvollständige Maschine ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine ist, für sich allein aber keine bestimmte Funktion erfüllt: sie ist dazu bestimmt, in eine Maschine eingebaut oder mit anderen Teilen zusammengefügt zu werden (Begriffsbestimmung in Art. 3 der Verordnung (EU) 2023/1230). Typische Beispiele: ein Antriebssystem, ein Roboterarm ohne Werkzeug und ohne Anwendung, ein Fördermodul für eine Linie. Wer sie baut, kann sie nicht für sich allein als sicher erklären: die Sicherheit hängt davon ab, wie sie eingebaut wird. Deshalb sieht die Verordnung eigene Dokumente vor.

Was der Hersteller einer unvollständigen Maschine liefern muss (Art. 11)

Die Pflichten des Herstellers einer unvollständigen Maschine stehen in Art. 11. Kurz gesagt müssen mit der unvollständigen Maschine mitgehen:

Achten Sie auf den Namen: es ist eine «Montageanleitung», keine «Betriebsanleitung». Ein Dokument mit dem Titel «Betriebsanleitung» für eine unvollständige Maschine stiftet Verwirrung darüber, wer für die Gesamtmaschine verantwortlich ist. Die Sprache der Montageanleitung ist die, die der Hersteller der Maschine akzeptiert, in die die unvollständige Maschine eingebaut wird (Art. 11; genaue Formulierung bitte im amtlichen Text prüfen).

Was in die Montageanleitung gehört (Anhang XI)

Anhang XI hat drei Punkte.

Die Liste ähnelt der für die Betriebsanleitung (Anhang III Nr. 1.7.4.2), ist aber für den gedacht, der einbaut, nicht für den, der benutzt. Der Leser ist ein anderer Hersteller.

Die EU-Einbauerklärung (Art. 22, Anhang V Teil B)

Die EU-Einbauerklärung folgt dem Muster in Anhang V Teil B, ist laufend aktuell zu halten und in die Sprache oder Sprachen zu übersetzen, die der Mitgliedstaat verlangt, in dem die unvollständige Maschine in Verkehr gebracht wird (Art. 22). Die Elemente, die nicht fehlen dürfen:

Die Liste der angewandten Anforderungen ist für den Integrator der wichtigste Teil: sie sagt ihm, was schon erledigt ist und was noch bei ihm liegt.

Wer wofür verantwortlich ist

Der Hersteller der unvollständigen Maschine verantwortet, was er erklärt: die angewandten Anforderungen, die Einbaubedingungen, die Richtigkeit der Montageanleitung. Der Integrator, also der Hersteller der Gesamtmaschine, verantwortet die vollständige Maschine: er macht die Risikobeurteilung des Ganzen, schreibt die Betriebsanleitung und die EU-Konformitätserklärung und bringt die CE-Kennzeichnung an. Eine unvollständige Maschine trägt für sich allein keine CE-Kennzeichnung (bitte im amtlichen Text prüfen, Art. 23 und 24). Ist die Montageanleitung unvollständig oder schlecht übersetzt, arbeitet der Integrator mit falschen Informationen: das Problem fällt auf den Hersteller der unvollständigen Maschine zurück.

Typische Fehler

Was zu tun ist

  1. Prüfen Sie Titel und Aufbau des Dokuments: Montageanleitung, mit erkennbaren Punkten 1, 2 und 3 des Anhangs XI.
  2. Prüfen Sie, ob die Erklärung die angewandten Anforderungen des Anhangs III einzeln aufzählt.
  3. Setzen Sie Version und Modell auf die erste Seite.
  4. Vergleichen Sie die Übersetzungen Satz für Satz mit dem Original, mindestens bei Schnittstellen, Einsatzgrenzen und Inbetriebnahme.

Unser automatisches System erledigt die Schritte 1, 2 und 4 in wenigen Minuten und gibt Ihnen die Liste mit Seite und Satz zurück. Wir prüfen das Dokument, nicht die unvollständige Maschine: das ist keine Zertifizierung, und der Hersteller bleibt verantwortlich.

Häufige Fragen

Ist ein Industrieroboter eine unvollständige Maschine?
Oft ja, wenn er ohne Werkzeug und ohne definierte Anwendung geliefert wird: allein erfüllt er keine bestimmte Funktion und muss in eine Zelle eingebaut werden. Die Einstufung trifft aber der Hersteller, Fall für Fall, nach der Begriffsbestimmung in Art. 3.
In welcher Sprache muss die Montageanleitung sein?
In einer Sprache, die der Hersteller der Gesamtmaschine, also der Integrator, akzeptiert (Art. 11; bitte im amtlichen Text prüfen). Das unterscheidet sie von der Betriebsanleitung, die in der vom Mitgliedstaat festgelegten Sprache des Benutzers vorliegen muss (Art. 10 Abs. 7).
Wer bewahrt die Unterlagen der unvollständigen Maschine auf?
Der Hersteller der unvollständigen Maschine bewahrt seine technischen Unterlagen und die Einbauerklärung auf und legt sie den Behörden auf Verlangen vor (Art. 11 und Anhang IV Teil B; Dauer bitte im amtlichen Text prüfen). Der Integrator bewahrt die Unterlagen der Gesamtmaschine auf, einschließlich der erhaltenen Montageanleitung.

Möchten Sie wissen, was in Ihrer Anleitung fehlt?

Laden Sie die Montageanleitung Ihrer unvollständigen Maschine in allen Sprachen hoch: wir sagen Ihnen in 10 Minuten, welche Punkte des Anhangs XI fehlen und wo die Übersetzungen etwas anderes sagen.

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Dieser Leitfaden erklärt das Gesetz in einfachen Worten. Er ist keine Rechtsberatung: im Zweifel gilt der amtliche Text der Verordnung.

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